Klage gegen PAKS II beim Gericht der Europäischen Union eingebracht

1. März 18

Vergangenen Donnerstag (22. Februar) hat die Republik Österreich die angekündigte Klage gegen den Ausbau des Atomkraftwerks PAKS II beim Europäischen Gericht eingereicht, wie das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus mitteilte. Die Nichtigkeitsklage stellt die Rechtskonformität der Freigabe von EU-Staatsbeihilfen für den Bau zweier neuer Reaktoren in Frage. Nun wird sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage befassen, ob das Projekt laufend Beihilfen benötigen wird, ob es bei der Vergabe des Projekts an den russischen Reaktorbauer ROSATOM ohne Ausschreibung zu Verstößen gegen EU-Vergaberecht gekommen ist und ob Atomkraft an sich eine förderungswürdige Technologie ist. Das ungarische Kernkraftwerk liegt 100 km südlich von Budapest und ist etwa 250 km von Wien entfernt.

Für Elisabeth Köstinger ist die Klage ein wichtiger Schritt gegen die Atomkraft in Europa und ein klares Zeichen für nachhaltige und sichere Formen der Energieerzeugung: „Österreich war schon immer ein Land, dass sich vehement gegen die Atomkraft ausgesprochen hat. Für unsere Natur, für unsere Umwelt und unsere einzigartige Landschaft müssen wir diesen Kampf David gegen Goliath aufnehmen. Atomkraft darf keinen Platz in Europa haben.“ 

Die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 befürwortet die rechtlichen Schritte gegen die Unterstützung der Atomenergie durch die Europäische Union: „Wir begrüßen die fristgerechte Einreichung der Nichtigkeitsklage gegen dieses fragwürdige Projekt“, sagt Dr. Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher von GLOBAL 2000. „Nur Rechtsschritte des Staats können dieses Atom-Projekt stoppen, dessen Unwirtschaftlichkeit und Wettbewerbsverzerrung selbst durch den Staatsbeihilfen-Entscheid der Europäischen Kommission bestätigt wurde: Die fehlgeleitete Argumentation der Europäischen Kommission, nach der Atomkraft ein förderwürdiges gemeinsames Interesse der EU wäre, ist unbedingt zu bekämpfen und rechtlich zu widerlegen.“

Schon im Fall der Staatsbeihilfen für das britische Atom-Projekt Hinkley Point C hatte die Europäische Kommission fälschlich ein „gemeinsames Interesse“ der EU an dem Ausbau der Atomkraft aus dem EURATOM-Vertrag abgeleitet, einem veralteten und überholten Gründungsvertrag der Römischen Verträge von 1957. Schon in diesem Fall zog die Republik Österreich vor den EuGH, um diese falsche Auslegung des Ziels des gemeinsamen Interesses der EU zu widerlegen. Laut Auskunft von GLOBAL 2000-InformantInnen ist die Erfolgsaussicht auch dieses Verfahrens gegeben.

 

Pressemitteilung Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

Pressemitteilung GLOBAL 2000