Klimaklage: Greenpeace fordert Rechtsschutz vor Klimakrise

22. Okt 20

Nach der Zurückweisung der Klimaklage durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) kritisiert Greenpeace den fehlenden Rechtsschutz der Österreicher*innen vor den Auswirkungen der Klimakrise scharf. Der von rund 8.000 Kläger*innen eingebrachte Individualantrag wurde aus streng formellen Gründen zurückgewiesen, unter anderem mit der Begründung, dass die Antragsteller*innen nicht berechtigt seien, klimaschädliche Gesetze einzuklagen.

Mit der Klimaklage waren vor dem Verfassungsgerichtshof klimaschädliche Steuerausnahmen wie die Kerosinsteuerbefreiung auf innerstaatliche Flüge sowie die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flügen beanstandet worden. Beide Regelungen tragen dazu bei, dass Flüge gegenüber der Bahn billigere Preise anbieten können, da für den Bahnverkehr sowohl die internationale Umsatzsteuer als auch Steuern für den Bahnstrom anfallen, obwohl Bahnfahren 31 Mal klimafreundlicher als ein vergleichbarer Flug ist.

Dass der VfGH den Kläger*innen das Recht abspricht, sich gegen die steuerliche Bevorzugung des Flugverkehrs zu wehren, nur weil diese aus Klimaschutzgründen mit der Bahn fahren, ist für Greenpeace nicht nachvollziehbar. „Damit zeigt sich deutlich, dass die österreichische Verfassung de facto nicht in der Lage ist, die Österreicher*innen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Bürger*innen, die bereits heute unter den Auswirkungen der Klimakrise leiden und dadurch in ihrem Recht auf Leben und Gesundheit eingeschränkt werden, können laut der heutigen Entscheidung des VfGH nicht gegen klimaschädliche Gesetzgebung, die die Klimakrise weiter vorantreiben, vorgehen“, kritisiert Greenpeace.

“Die vorgebrachten Argumente des VfGH sind letztlich mutlos und konservativ. Der Formalismus wäre rechtlich in einzelnen Punkten jedenfalls überwindbar gewesen“, kritisiert Anwältin Michaela Krömer den Urteilsspruch. „VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter hat selbst unlängst festgehalten, dass eine Verfassung nicht nur vom Buchstaben des Gesetzes lebt, sondern auch davon, wie sie von den verantwortlichen Organen gehandhabt wird. Heute scheitert der VfGH an genau diesem Anspruch: Unsere viel gefeierte Verfassung bietet keinen rechtlichen Schutz vor den Krisen unserer Zeit.”

Der Klimaklage konnten sich alle Österreicher*innen anschließen, die privat mit der Bahn fahren und von der Benachteiligung betroffen sind. Die Sammelklage unterzeichnet hatten Klimawissenschaftlerin Helga Kromp-Kolb, der Schauspieler Cornelius Obonya, die Autorin Chris Lohner, ADAMAH-Bio-Landwirt Gerhard Zoubek sowie die Fridays For Future-Aktivistin Veronika Winter. Gemeinsam mit der Klimaklage-Anwältin Michaela Krömer prüft die Umweltschutzorganisation nun die Begründung des Urteils im Detail und erwägt eine Anfechtung des Urteils beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

 

Fact Sheet zur Klimaklage

Klimaklage: #RechtAufZukunft

Schriftsatz der Klimaklage

VfGH-Beschluss zur Klimaklage