EU-Kommission fordert Ende der Abholzung im Białowieża-Wald
20. Juli 17
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Polen wegen des verstärkten Holzeinschlags im Białowieża-Wald, einem geschützten Natura-2000-Gebiet, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Da der Holzeinschlag in großem Umfang begonnen hat, beantragt die Kommission beim Gerichtshof zudem einstweilige Anordnungen, um Polen zur Einstellung dieser Tätigkeiten zu veranlassen.
Die polnischen Behörden erließen am 25. März 2016 einen Beschluss, der eine Verdreifachung des Holzeinschlags im Białowieża-Wald sowie Holzeinschlag auch in Gebieten gestattet, die bis dahin von Eingriffen jeglicher Art ausgeschlossen waren.
Diese Maßnahmen, die auch die Entfernung jahrhundertealter Bäume umfassen, stellen eine erhebliche Bedrohung für die Integrität dieses Natura-2000-Gebiets dar. Das Natura-2000-Gebiet bietet Schutz für Arten und Lebensräume, die auf Altholzbestände, einschließlich Totholz, angewiesen sind. Für einige dieser Arten ist der Białowieża-Wald das wichtigste oder das letzte verbleibende Gebiet in Polen. Die vorliegenden Daten zeigen, dass diese Maßnahmen mit den Erhaltungszielen für das Gebiet nicht vereinbar sind und über das hinausgehen, was für eine nachhaltige Nutzung des Waldes notwendig ist. Außerdem ging dem Beschluss eine unsachgemäße Prüfung der Auswirkungen der Maßnahmen auf das Natura-2000-Gebiet voraus.
Im April 2017 versandte die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der sie Polen zur Einstellung des großmaßstäblichen Holzeinschlags aufforderte und dem Land einen Monat Zeit gab, dieser Aufforderung nachzukommen. Dessen ungeachtet hat Polen mit der Umsetzung seines Plans begonnen.
Gemäß EU-Recht (Artikel 279) kann der Gerichtshof einstweilige Anordnungen treffen, um einen Mitgliedstaat aufzufordern, von Tätigkeiten, die einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen, Abstand zu nehmen, bis ein Urteil ergangen ist. Nach Auffassung der Kommission macht der verstärkte Holzeinschlag im Białowieża-Wald einstweilige Anordnungen erforderlich, die der Gerichtshof nur in außerordentlich dringenden und schwerwiegenden Fällen trifft.
In der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) ist die Schaffung des Natura-2000-Netzes vorgesehen, das aus besonderen Erhaltungsgebieten sowie aus besonderen Schutzgebieten für Vögel besteht. Jeder Mitgliedstaat bestimmt und schlägt Gebiete vor, die für die Erhaltung von in der Habitat-Richtlinie aufgeführten, in seinem Gebiet natürlich vorkommenden Arten und Lebensräumen von Bedeutung sind.
Kommission fordert sofortige Einstellung des Holzeinschlags im Białowieża-Wald in Polen