Kommission: Keine Vertragsverletzungsverfahren bei Feinstaub-Übertretungen
Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie
Seit 1.1.2005 gibt es EU-weite Tagesgrenzwerte für Feinstaub PM10, deren Einhaltung viele Mitgliedstaaten vor gröbere Probleme stellt. Da derzeit aber eine Neufassung der Luft-Richtlinien diskutiert wird und darin auch Ausnahmen und Fristverlängerungen für diese Grenzwerte vorgesehen sind, hält die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren wegen Überschreitung dieser Grenzwerte nicht für "angemessen".Daher hat sie 23 Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, im Oktober 2007 lediglich aufgefordert, über die Überschreitungen des Grenzwerts im Jahr 2005 zu "berichten".
Von der diesjährigen Herbstrunde von Vertragsverletzungsverfahren ist Österreich im Umweltbereich in nur einem weiteren Fall betroffen: Es erhält ein letztes Mahnschreiben wegen mangelhafter Umsetzung der Seveso II-RL zu großen Industrieunfällen, da nicht ausreichend Notfallpläne für Industrieanlagen erstellt wurden.
Pressemeldung IP/07/1537 Luft-RL (en)
Pressemeldung IP/07/1534 Seveso II