Kommission klagt mehr Rechte bei Strafrecht ein
Nach Ansicht der Europäischen Kommission müssen sieben weitere EU-Rechtsakte von der dritten Säule (justizielle und polizeiliche Regierungszusammenarbeit) in die erste Säule verschoben werden, in der die Kommission und das EP mehr Rechte haben (zB Mitentscheidungsverfahren). Einer davon betrifft den Umweltbereich: eine Rahmenentscheidung des Rates zu strafrechtlichen Sanktionen bei Verschmutzung durch Schiffsunfälle.Hintergrund ist ein Urteil des EuGH vom September 2005, nach dem das Umweltstrafrecht über die erste Säule geregelt werden muss (s. EU-News 13.9.2005).
Die Europäische Kommission wird die Änderung der Rechtsgrundlage bei den vom Rat gefassten Rahmenbeschlüssen nun beim EuGH einklagen, und gleichzeitig Legislativvorschläge für Gesetze im Rahmen der ersten Säule erarbeiten.
Mitteilung der Kommission COM(2005)583
Memo der Kommission MEMO/05/437
EuGH-Urteil im Fall C-176/03