Kommission mahnt Mitgliedstaaten wegen Verstößen gegen EU-Umweltrecht

Die Europäische Kommission hat am 29.1.2009 mehrere Mitgliedsstaaten wegen Verstößen gegen EU-Umweltrecht verwarnt.

Dänemark und Irland erhielten von der Kommission ein erstes Mahnschreiben wegen fehlender oder nicht aktualisierter Betriebsgenehmigungen für Industrieanlagen nach der IPPC-Richtlinie. Acht weitere Mitgliedsstaaten erhielten deswegen ein letztes Mahnschreiben, was den letzten Schritt vor der Anstrengung eines Verfahrens vor dem EUGH durch die Kommission darstellt.

Zehn Mitgliedsstaaten erhielten erste Mahnschreiben wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte für Feinstaub(PM10) nach der Luftqualitäts-Richtlinie. 20 Mitgliedsstaaten erhielten eine letzte Warnung wegen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie über Energiedienstleistungen.

Griechenland erhielt wegen der fehlenden Umsetzung eines Urteils des EUGH zur Errichtung einer Abwasseraufbereitungsanlage in Thriasio Pedio eine letzte Warnung. Deutschland erhielt eine zweite Warnung wegen der fehlenden Anerkennung von Musterzulassungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit durch die deutschen Behörden.

Dagegen hat die Kommission zwei Umweltschutzverfahren gegen Irland geschlossen.

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