Kommission plant "Vereinfachung" der Cross-Compliance
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Nach den 2003 in die Gemeinsame Agrarpolitik GAP eingeführten Cross-Compliance-Regeln müssen LandwirtInnen ua Umwelt- und (Tier)Gesundheitsstandards einhalten, damit die Zahlungen, die sie von der EU erhalten, nicht gekürzt werden.In einem Bericht an den Rat hat die Kommission am 29.3.2007 die bisherige Umsetzung dieser Regelung analysiert und - auch in Zusammenhang mit "better regulation" - Vereinfachungen der Regelung vorgeschlagen. Zu den vorgeschlagenen Veränderung zählt etwa die Einführung einer "gewissen Toleranz bei geringfügigen Verstößen" und eine Voranmeldung bei manchen Kontrollen im Betrieb. Weiters soll zB ein einheitlicher Kontrollsatz von mindestens 1 % für Vor-Ort-Kontrollen eingeführt werden, bei der Auswahl der Stichproben soll ein Zufallselement einbezogen werden.
Entsprechende Legislativvorschläge will die Europäische Kommission noch 2007 dem Rat bzw. dem zuständigen Verwaltungsausschuss vorlegen.
Website Kommission Cross-Compliance (en)
Bericht COM(2007)147 (pdf 54kb)
Pressemeldung IP/07/440 Kommission