Kommission richtet wegen “Gazpromklausel” ein Mahnschreiben an Polen

Klima & Energie

Die Europäische Kommission richtet wegen der „Territorialitätsklausel“, die EU-Firmen daran hindere, in Polen überschüssiges russisches Gas aufzukaufen und damit die Bestimmungen zum gemeinsamen Binnenmarkt verletze, eine „begründete Stellungnahme“ an Polen.

Die Europäische Kommission hat Polen in einem Schreiben aufgefordert, nicht weiter gegen die EU-Vorschriften zur Schaffung eines Erdgasbinnenmarkts zu verstoßen. Die Auflage, mit der Polen die Erdgasimporteure verpflichtet, einen bestimmten Anteil des Erdgases in Polen zu speichern, und der fehlende Zugang zur Yamal-Pipeline stellen laut Kommission einen Verstoß gegen die EU-Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt dar. Außerdem wird durch die so genannte „Territorialitätsklausel“ der Markt gegen EU-Erdgaslieferanten abgeschottet, was wiederum negativen Einfluss auf den Wettbewerb, die KonsumentInneninteressen und die Versorgungssicherheit Polens hat. Polen hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderung – die in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ eingegangen ist – zu reagieren. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten kann sie vor dem Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einleiten.

AnalystInnen haben wiederholt davor gewarnt, dass Russland seine europäischen Vertragspartner mit langfristigen Lieferverträgen und der so genannten „Territorialitätsklausel“ an sich bindet. Diese Klausel verletzt die Regeln des gemeinsamen Binnenmarktes und erlaubt es dem russischen Monopoliste, sein Gas an unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten, zu verschiedenen Preisen zu verkaufen und behindert damit die Etablierung eines europäischen Gasmarktes.

Presseaussendung der Kommission
Kommission kritisiert Polen in Sachen "Gazpromklausel"