Kommission schlägt Strafrecht für Meeresverschmutzung vor
Natur & Biodiversität
Absichtliche oder grob fahrlässige Freisetzung von Schadstoffen durch Schiffe sollen zukünftig dem Strafrecht unterliegen müssen, die Höhe der Strafen soll aber weiterhin durch die Mitgliedstaaten festgelegt werden. Dies hat die Europäische Kommission am 11.3.2008 vorgeschlagen und geht damit in der Debatte um das EU-Umweltstrafrecht einen Schritt weiter.Hintergrund sind mehrere EuGH-Urteile, wonach strafrechtliche Bestimmungen für den Bruch von EU-Recht von der EU festzulegen sind, während die Höhe der Strafen weiterhin von den Mitgliedstaaten festzulegen ist. Strafen für Meeresverschmutzung durch Schiffe waren einer der wichtigsten Anlassfälle für diese Diskussion.
Die neue Richtlinie fiele in den Zuständigkeitsbereich des EuGH, die Europäische Kommission könnte den EuGH also anrufen, wenn ein Mitgliedstaaten keine "effektiven, abschreckenden und angemessenen" Strafen einführt.
Der Vorschlag unterliegt dem Mitentscheidungsverfahren.
Vorschlag COM(2008)55 (pdf 156kb)
Pressemeldung IP/08/420 Kommission
MEMO/08/156 Kommission (en)