Kommission und Parlament setzen neue Vorschriften zum Transparenzregister um

Eine neue Version des EU-Transparenzregisters, die von der EU-Kommission und vom Europäischen Parlament gemeinsam erarbeitet wurde, ist seit dem 27. Jänner 2015 verfügbar. Mit dieser „zweiten Generation“ des Registers sollen die Bestimmungen der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission von April 2014 umgesetzt werden.

Das neue System umfasst laut Angaben der EU-Kommission „Änderungen in Bezug auf die Angaben über die für Lobbying eingesetzten Personalressourcen und verlangt zusätzliche Informationen über die Beteiligung an Ausschüssen, Foren, Arbeitsgruppen und ähnlichen Strukturen der EU sowie über die derzeit beobachteten Rechtsetzungsvorhaben. Darüber hinaus sind nun alle registrierten Organisationen und Einzelpersonen verpflichtet, die geschätzten Kosten ihrer Lobbying-Aktivitäten anzugeben.“

Mit dem gestrafften Melde- und Beschwerdeverfahren sollen möglicherweise irreführende Informationen besser und effizienter kontrolliert werden. „Zudem werden neue Anreize geschaffen, um den Mehrwert einer Registrierung zu steigern, wie etwa die verpflichtende Registrierung für all jene Organisationen und Einzelpersonen, die an Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern oder Generaldirektoren interessiert sind oder bei Anhörungen des Europäischen Parlaments das Wort ergreifen möchten.“

Mit der neuen Website soll die Schnittstelle zur Öffentlichkeit verbessert und eine vereinfachte Registrierung ermöglicht werden, bei der die Benutzer Schritt für Schritt durch das Verfahren geführt werden.

EU-Kommission Pressemitteilung