Kommission verordnet Abschaffung von Glühbirnen

Klima & Energie

Die Europäische Kommission hat am 18. März 2009 zwei Verordnungen zur Ökodesign-RL erlassen, welche die Energieeffizienz von Haushaltslampen sowie Produkten zur Beleuchtungen von Büros, Straßen und Industrieanlagen verbessern sollen.

Die erste Verordnung sieht vor, dass alle Mattglasglühbirnen und jene Klarglasglühbirnen mit der höchsten Wattstärke ab September 2009 vom Markt genommen und durch Sparlampen ersetzt werden. Die restlichen Klarglasglühbirnen werden bis September 2012 Schritt für Schritt vom Markt genommen. Die zweite Verordnung sieht neue Mindeststandards für Büro-, Straßen- und Industriebeleuchtung, das schrittweise Auslaufen von ineffizienten Lampen und niedrigere Grenzwerte für den Quecksilbergehalt in Lampen vor.

Durch die beiden Verordnungen sollen bis 2020 80 TWh eingespart werden, was dem jährlichen Elektrizitätsbedarf Belgiens entspricht, und die CO2-Emissionen um jährlich 32 Mio. Tonnen verringert werden.

Unterdessen wies die Ständige Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich mehrere in kritischen Medienberichten aufgestellte Behauptungen zurück. Die Verordnung zu Energiesparlampen sei kein "Akt beispielloser Bürokratenwillkür" (Profil, Ausgabe 16. März), sondern das Ergebnis eines Gesetzgebungsprozesses, in den die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, NGOs und die Industrie involviert waren. Entgegen den aufgestellten Behauptungen würden Energiesparlampen auf lange Sicht auch weitaus weniger Energie verbrauchen als herkömmliche Glühbirnen und deutlich geringere Kosten verursachen.

Presseaussendung Europäische Kommission
Zusammenfassung Regelungen Straßen-, Industrie- und Bürobeleuchtung