Kommissionsvorschlag Vergaberichtlinien öffentlicher Personenverkehr

Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie

Am 20.7.2005 hat die Europäische Kommission einen neuen Verordnungsvorschlag zur Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs vorgelegt. Demnach soll es den Kommunen freigestellt werden, ob sie den öffentlichen Nahverkehr selbst erbringen oder ihn einem externen Betreiber übertragen wollen. Ausschreibungspflicht für den Fall einer externen Vergabe ist nur für den städtischen Nahverkehr vorgesehen, für den Eisenbahnregional- und -fernverkehr ist dieses Verfahren nicht bindend.
Die neue Verordnung soll die geltende Verordnung aus dem Jahr 1969 ersetzen und wird kein Spezialrecht sein sondern dem allgemeinen Vergaberecht nachgeordnet.

Verordnungsvorschlag COM(2005)319 (pdf 240kb)
Pressemeldung Kommission
MEMO der Kommission (frz.)