Kommissionsvorschlag zur Richtlinie Umwelthaftung

Ende Jänner 2002 hat die Kommission den lang erwarteten Vorschlag zur Richtlinie Umwelthaftung vorgelegt (COM(2002)17). Demnach gilt verschuldensunabhängige Haftung wenn die Schäden durch eine besonders gefährliche Tätigkeit verursacht wurden (Gefährdungshaftung). Auch Biodiversitätsschäden in Natura-2000-Gebieten fallen unter die Regelung, allerdings muss hier ein Verschulden nachgewiesen werden (Verschuldenshaftung).
Umweltgruppen kritisieren insbesondere zahlreiche Ausnahmen im Bereich der Gefährdungshaftung scharf.

Pressemeldung Kommission (login/pw: guest)
Dokument COM(2002)17 der Kommission