Kompromiss zur Badegewässer-RL gefunden

Wasser, Meere & Fischerei

Am 12.10.2005 verkündeten Rat, EP und Kommission ihre Einigung zur Revision der Badegewässer-RL im Vermittlungsverfahren. Kernpunkt der Einigung sind neue Minimalstandards für drei Qualitätskategorien, die ab 2015 erfüllt werden müssen.

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Badegewässerqualität werden künftig zwei Indikatoren sein: E. coli und intestinale Enterokokken. Es wird drei Qualitätskategorien geben: sehr gut, gut und ausreichend. Weiters werden an den Badegewässern Informationstafeln über den aktuellen Stand der Wasserqualität angebracht werden müssen.
Nächste Schritte sind nun die formale Annahme der RL durch Rat und EP (dritte Lesung) sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt.

Die neue Badegewässer-RL wurde am 4.3.2006 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 24. März 2006 in Kraft.
Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet am 24.3.2008, die neuen Standards gelten ab 2015.

Richtlinie 2006/7/EG (pdf 415kb)
Kommissionswebsite Badegewässerqualität (engl.)
Pressemeldung Vermittlungsausschuss (engl.)
Pressemeldung Ministerrat (engl. pdf 136kb)
Pressemeldung Kommission (engl.)
Vermittlungsausschuss (engl.)