Kompromiss zur RL Kraft-Wärme-Koppelung

Klima & Energie

Bereits vor der 2. Lesung im EP einigten sich Rat und EP auf einen Kompromiss zur geplanten Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung. Dabei gab das Europäische Parlament in zwei wesentlichen Punkten nach: Es wird keine verpflichtenden Ziele für den Marktanteil der KWK geben. Stattdessen müssen die Regierungen das jeweilige nationale Potential für KWK ermitteln und an die Kommission weiterleiten - falls nötig kann die Kommission weitere Mmaßnahmen vorschlagen. Zweitens wird es vorerst keine harmonisierte Definition der KWK geben, unterschiedliche Berechnungsmethoden dürfen bis 2010 weiterverwendet werden.
Allerdings setzte sich das EP mit seiner Forderung nach verstärkter Förderung von Mikro-Anlagen durch. Der Kompromiss wurde am 18.12.2003 vom EP angenommen, die Annahme durch den Rat dürfte nur noch Formsache sein.

Pressebericht EP
Vom EP angenommener Text (pdf 372kb) (Seite 32)