Kreislaufwirtschaft: Neue EU-Verordnung zur Förderung der Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Die EU-Kommission hat einen ersten Rechtsakt im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft mit neuen Vorschriften für organische und abfallbasierte Düngemittel in der EU vorgelegt.

Die Wiederverwendung von Rohstoffen, die derzeit als Abfall entsorgt werden, ist einer der wichtigsten Grundsätze des Pakets zur Kreislaufwirtschaft, das im Dezember 2015 angenommen wurde. Die Kommission legte am 17. März 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den Zugang organischer und abfallbasierter Düngemittel zum Binnenmarkt der EU erheblich erleichtert und sie den traditionellen, nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich gleichstellt.

„Dadurch entstehen neue Marktchancen für innovative Unternehmen und gleichzeitig werden Abfälle, Energieverbrauch und Umweltschäden verringert“, so die Kommission in einer Pressemitteilung. „Die Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen für die Sicherheit, Qualität und Etikettierung fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle Kontaminanten sowie physikalische Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen.“

Die neuen Regeln gelten für alle Arten von Düngemitteln zur Sicherstellung eines höchstmöglichen Niveaus an Bodenschutz. Mit der Verordnung werden Grenzwerte für Kadmium in Phosphatdüngern eingeführt. Die Grenzwerte werden von 60 mg/kg auf 40 mg/kg (nach drei Jahren) und später auf 20 mg/kg (nach zwölf Jahren) gesenkt, was eine Verringerung der Risiken für Gesundheit und Umwelt bewirken soll.

„Da manche Düngeprodukte nicht in großer Menge produziert oder grenzüberschreitend gehandelt werden, schlägt die Kommission eine fakultative Harmonisierung vor: Entsprechend ihrer Geschäftsstrategie und der Art des Erzeugnisses können die Hersteller entscheiden, ob sie ihr Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen wollen, wodurch es im Binnenmarkt nach gemeinsamen europäischen Regeln frei handelbar wird, oder ob sie das Produkt nach nationalen, auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt basierenden Regeln auf den Markt bringen wollen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Grundsätze der besseren Rechtsetzung sowie der Subsidiarität berücksichtigt werden.“

Der Verordnungsentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme wird sie nach einem Übergangszeitraum, der es Unternehmen und Behörden ermöglicht, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, unmittelbar anwendbar, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.

EU-Kommission Pressemitteilung