Kritik am Entwurf des Abfallwirtschaftsgesetzes
Circular Economy Package (Abfall)
Österreichs größte Umweltschutzorganisationen kritisieren den Entwurf zum Abfallwirtschaftsgesetz, der sich derzeit in Begutachtung befindet, scharf. Der Entwurf enthält trotz laufendem EU-Vertragsverletzungsverfahren und der im Juli 2014 seitens der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz ergangenen Verurteilung Österreichs keine Parteistellung für Umweltschutzorganisationen.Die im Rahmen des Ökobüros gemeinsam organisierten Umweltschutzorganisationen Global 2000, Greenpeace und WWF kritisieren, dass die vertraglichen Verpflichtungen Österreichs im aktuellen Gesetzesentwurf ignoriert werden.
"Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde ganz offensichtlich vom Druck der Interessenvertretungen von Wirtschaft und Industrie geformt. Hier werden eindeutig Profitinteressen über Umweltschutz und Europarecht gestellt", kritisieren die Umweltschutzorganisationen. "Offenbar haben manche Wirtschaftsvertreter ein Problem damit, wenn Umweltschutzorganisationen zukünftig über Parteistellung und Beschwerderechte mehr Rechtsschutz in Umweltfragen genießen. Als erstes hätte nun das Abfallwirtschaftsgesetz angepasst werden sollen, die entsprechende Passage wurde unseren Informationen zufolge jedoch wieder aus dem Entwurf des Umweltministeriums gestrichen", so Ökobüro-Geschäftsführer Thomas Alge.
Dass der Rechtsschutz in Form von Parteistellung für Umweltschutzorganisationen Investoren abschrecken könnte, ist laut Alge ein haltloser Einwand der Interessenvertretungen. "Österreich ist in Europa bei Einführung des Rechtsschutzes nämlich keineswegs Vorreiter sondern vielmehr Nachzügler, wie auch das Vertragsverletzungsverfahren der EU belegt. Laut Erfahrungen aus anderen Ländern bringen sich Umweltschutzorganisationen zudem nur dort ein, wo wirklich schlimme Auswirkungen zu befürchten sind - das sind etwa zwei Prozent aller möglichen Fälle."
"Der HCB-Skandal ist ein Paradebeispiel für die Konsequenzen fehlender Parteistellung: Wäre die Genehmigung der Blaukalk-Verwertung im Görtschitztal nicht unter prinzipiellem Ausschluss von Umweltschutzorganisationen verlaufen, hätte man eine derartige Umweltkatastrophe vermeiden können", so Hanna Simons, Direktorin für Umweltpolitik bei Greenpeace CEE in Österreich.
Auch im von Global 2000 im Jahr 2012 aufgedeckten Fall des über Jahre hinweg verseuchten Grundwassers in Korneuburg hätten, bei rechtzeitiger rechtlicher Einbindung der Öffentlichkeit, Fehler um Jahre früher erkannt und der Schaden wahrscheinlich deutlich gemindert werden können.
Ein weiteres Beispiel sei das geplante Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm in einem Natura 2000-Gebiet. "Wir hatten keine Möglichkeit rechtlich vorzugehen. Nur eine Besetzung der Baustelle konnte schlimmere Naturzerstörungen verhindern, bevor die EU-Kommission ein Verfahren gegen den eindeutig EU-rechtswidrigen Bau einleitete", so Beate Striebel-Greiter, stellvertretende Geschäftsführerin und Abteilungsleiterin für Naturschutz von WWF Österreich.
Gemeinsam fordern die Umweltschutzorganisationen eine Anpassung des aktuellen Entwurfs des Abfallwirtschaftsgesetzes. "Österreich ist zur Umsetzung der Aarhus-Konvention verpflichtet. Jede weitere Verzögerung ist absolut inakzeptabel."