Kritik an Landeshauptleute-Vorstoß zur Entmachtung der Gerichte

21. April 17

Gerichte sollen in Genehmigungsverfahren künftig weniger Kompetenzen haben, wenn es nach den Landeshauptleuten geht. Umweltorganisationen kritisieren diese Forderung der Bundesländer. Anlass dafür ist der negative Umweltverträglichkeits-Bescheid für die dritte Piste am Flughafen Wien.

Solche wichtigen Entscheidungen müssten von „demokratisch legitimierten Organen“ getroffen werden argumentieren die Landeshauptleute in einem Schreiben an Bundeskanzler, Vizekanzler und Umweltminister. Die Absage an die dritte Piste aus Gründen des Klimaschutzes und des Erhalts von landwirtschaftlichen Flächen sei eine Wertentscheidung, die in der Hand „der demokratisch gewählten Organe liegen“ sollte. Es bestünde „legistischer Handlungsbedarf“. Verfasst hat den Brief der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, der Tiroler Günther Platter.

Umweltorganisationen kritisieren den Vorstoß. Unter anderem meldeten sich Ökobüro und WWF in einer gemeinsamen Aussendung zu Wort. „Gerichte müssen gewährleisten, dass sich Politiker wie auch jeder Bürger und jede Institution selbstverständlich an die Gesetze zu halten haben“, so Jurrien Westerhof, politischer Leiter des WWF. „Als Reaktion auf ein unerwünschtes Urteil Gerichte entmachten zu wollen, ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. Das ist absolut inakzeptabel“.

Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO: „Zuerst wurden grundlos die Richter als befangen angegriffen und öffentlich verunglimpft. Nun ist das Gericht selbst auf der Abschussliste. Diese unsachliche Diskussion über ein Urteil, das sich nur an die Gesetze hält, ist in einem Rechtsstaat wie Österreich höchst bedenklich!“

 

ORF: Neues Umweltrecht gefordert

WWF und ÖKOBÜRO: Ländervorschlag zur Entmachtung der Gerichte ist inakzeptabel