Kritik an Verhandlungen über Sonderjustizverfahren für Konzerne

16. Okt 2019

Seit Montag und bis 19. Oktober in Wien im Rahmen der UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) die Gespräche über einen neues Sonderjustizverfahren für Konzerne, den „Multilaterales Investitionsschiedssystem“ (MIC) fortgeführt. Die EU-Kommission versucht über die Einrichtung dieses Systems auf multilateraler Ebene die umstrittenen Sonderklagerechte für Investoren (ISDS) so festzuschreiben.

Attac Österreich protestiert gemeinsam mit zahlreichen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit einer internationalen Aktionswoche und fordert Sonderklagerechte für Konzerne grundsätzlich abzuschaffen. „Die EU verkauft den MIC als Reform, dabei wird jedoch nur das Verfahren verändert, die problematischen Punkte der Paralleljustiz nicht angetastet. Konzerne können damit weiterhin Staaten vor Schiedsgerichten auf hohe Schadenersatzsummen verklagen, wenn sie ihre Profite durch neue oder geplante Gesetze gefährdet sehen“, kritisiert Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Die Ausweitung der Sonderklagerechte gefährde laut Attac auch die Energiewende. Immer öfter würden Konzerne der fossilen Energiewirtschaft mittels Sonderklagerechten (ISDS) klagen, um Klimaschutzmaßnahmen von Regierungen zu blockieren oder sich diese mit hohen Schadenersatzforderungen ausgleichen zu lassen. Es bestehe eine Gefahr, dass Pläne zum Ausstieg aus fossilen Energien dann bis zur Unbrauchbarkeit abgeschwächt, zurückgezogen oder erst gar nicht geplant werden. Mit der Notwendigkeit der Energiewende steige auch das Risiko von Konzernklagen. Beispiele seien etwa UNIPER vs. Niederlande aufgrund des geplanten Kohleausstiegs, Rockhopper vs. Italien, wo der englische Öl-und Gaskonzern Italien wegen des Verbots von Offshore-Ölbohrungen klagt, oder Lone Pine vs. Kanada, in dem der Konzern gegen das Verbot von Fracking vorgeht.

 

Attac Österreich: UN-Verhandlungen in Wien: EU will Sonderklagerechte für Konzerne ausweiten