Laufzeitverlängerung für belgisches Atomkraftwerk EU-rechtswidrig

02.08.2019

Belgien hat die Laufzeit zweier Atomkraftwerke verlängert, ohne die Umweltauswirkungen ausreichend zu prüfen. Damit hat das Land gegen EU-Recht verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat. 

Die Genehmigung für eine längere Laufzeit wurde für die bei Antwerpen gelegenen Reaktoren Doel 1 und Doel 2 erteilt. Sie dürfen damit nun bis 2025 statt bis 2015 betrieben werden. Dies hätte allerdings nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung geschehen dürfen wie der EuGH entschieden hat. 

Trotzdem könnte es sein, dass die Kraftwerke nicht abgeschaltet werden müssen. Denn im Fall „einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung“ könne die Genehmigung weiterhin gültig bleiben, so die Richter.
 

Belgien hat mit Laufzeitverlängerung gegen EU-Recht verstoßen