Lebensministerium: Grünes Licht für GAP-Übergangsmaßnahmen für das Jahr 2014
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
„Da eine Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in allen Bereichen mit 1. Jänner 2014 nicht möglich ist, bedarf es zur Gewährung der Kontinuität Übergangsmaßnahmen für das Jahr 2014. Die Kommission legte im April dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag vor und die Mitgliedstaaten drängten im Hinblick auf die notwendige Planungssicherheit auf einen raschen Abschluss. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission gibt es grünes Licht für die von Österreich gewünschten wichtigen Übergangsmaßnahmen“, informiert das Lebensministerium. Beim Sonderausschuss für Landwirtschaft gab es dazu am 28. Oktober 2013 die Bestätigung.So können laut Angaben des Lebensministeriums „in der Ländlichen Entwicklung im Jahr 2014 bei einem Großteil der Maßnahmen Mittel aus der neuen Finanzzuteilung 2014 - 2020 zur Verlängerung des laufenden Programms verwendet werden. Damit ist vor allem im Bereich des österreichischen Umweltprogramms ein reibungsloser Übergang zwischen den beiden Perioden sichergestellt. Bei den Direktzahlungen wurde ein Modus gefunden, um die durch den Wegfall der Modulation bedingte Belastung für Kleinbetriebe abzuwenden.“
„Auch für die Investitionsförderung bedeutet die Einigung, dass im Jahr 2014 wieder Mittel zur Verfügung stehen“, informiert das Lebensministerium.