Lebensministerium: Grundsatzeinigung zur Ländlichen Entwicklung

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Beim erweiterten Bauernbundpräsidium am 13. März 2014 wurde eine Grundsatzeinigung über die Ausgestaltung der nationalen Maßnahmen zur Agrarreform erzielt, informiert das Lebensministerium in einer Pressemitteilung. An der Sitzung nahmen neben den Bauernbundobleuten auch die Kammerpräsidenten und die Landesagrar-Referenten teil.

Damit können ab sofort wieder Anträge für Investitionsförderungen gestellt werde, das sei mit der EU-Kommission abgestimmt.

Die Länder bekommen die Möglichkeit im Bereich der Ländlichen Entwicklung in Form von Top-Ups zu den nationalen Maßnahmen zusätzliche Anreize zu schaffen und damit mögliche Härten für die bäuerlichen Familien abzufedern.

2015 werden die Auswirkungen der Agrarreform evaluiert. Ein Verlustkorridor für die Zahlungen der 1. und 2. Säule soll negative Auswirkungen für die Bauern begrenzen.

Bundesminister Andrä Rupprechter: „Mit dieser Grundsatzeinigung bieten wir den Bäuerinnen und Bauern für die nächsten sieben Jahre die Sicherheit, dass sie weiterhin den Weg der nachhaltigen, produzierenden Landwirtschaft gehen können. Ihre vielfältigen Leistungen werden sich damit weiterhin lohnen. Unsere Betriebe müssen profitabel wirtschaften können und ihre Leistungen angemessen honoriert werden. Die Länder Top-Ups eröffnen Chancen für die Regionen, eigene Impulse zu setzen und die Zukunft der Landwirtschaft und des Ländlichen Raums aktiv mitzugestalten.“

Minister Rupprechter ist zuversichtlich, dass bereits in den nächsten Wochen alle Details des Pakets präsentiert werden können.

Lebensministerium Pressemitteilung