Lebensministerium: Klimaschutzgesetz-und Umweltfördergesetz-Novellen für mehr Klimaschutz

Klima & Energie

Mit den Ende Dezember in Begutachtung gegangenen Novellen zum Klimaschutzgesetz und zum Umweltförderungsgesetz werden Emissionshöchstmengen für die sechs Bereiche Verkehr, Energie und Industrie, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und florierte Gase in den Jahren von 2013 bis 2020 verbindlich festgelegt.


„Die Höchstmenge an Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2013 beträgt 51,57 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, das entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010. Der Zielwert im Jahr 2020 ist 47,87 Millionen Tonnen.
 Damit diese Ziele erreichbar sind, wird zusätzlich zur Novelle des Klimaschutzgesetzes derzeit intensiv mit den Ländern ein Maßnahmenkatalog sowie über einen Sanktionsmechanismus bei Nichterreichung der Ziele verhandelt“, berichtet das Lebensministerium in einer Pressemitteilung.

Auch das neue Energieeffizienzgesetz, das vom Wirtschaftsministerium in die Begutachtung geht, sieht zusätzliche Mittel für Energieeffizienzmaßnahmen für Betriebe vor.
 Dieses Förderinstrument wird mit dem Umweltförderungsgesetz (UFG) verknüpft, informiert das Lebensministerium. Dafür wird eine eigene Säule „Energieeffizienz“ neu geschaffen.
 Die Abstimmung der Energieeffizienzmaßnahmen erfolgt im Rahmen eines neuen Förderprogrammes gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Sozialministerium.


„Die Umweltförderung im Inland ist seit Jahren das bei weitem wichtigste und effektivste Investitionsförderungsinstrument auf Bundesebene zu Förderung von unternehmerischen Energiesparmaßnahmen.“ Rund ein Drittel der Finanzmittel stehen laut Angaben des Lebensministeriums für Energiemaßnahmen zur Verfügung.

Lebensministerium Pressemitteilung