Lebensmittel-Schutzstandards in EU unzureichend umgesetzt

17. Jän 19

Der Europäische Rechnungshof (ECA) hat in einem Sonderbericht zu chemischen Gefahren in Lebensmitteln festgestellt, dass weder die EU-Kommission noch die EU-Länder das System vollständig umsetzen.

Zwar basiere das Modell zum Schutz der europäischen VerbraucherInnen nach Auffassung des ECA „auf einer soliden Grundlage“ und werde „weltweit beachtet“. Auf dieser Grundlage seien den EU-BürgerInnen die weltweit höchsten Schutzstandards im Bereich der Lebensmittelsicherheit garantiert.

Jedoch weist der zuständige Prüfer Janusz Wojciechowski darauf hin, dass der derzeit geltende rechtliche Rahmen für Chemikalien in Lebensmitteln, Futtermitteln, Pflanzen und lebenden Tieren zum einen noch nicht vollendet sei. Zum anderen werde der Rahmen noch nicht in dem Maße umgesetzt, wie es die EU-Rechtsvorschriften eigentlich anstreben.

Darüber hinaus kritisiert der ECA die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die politische Entscheidungsfindung in der EU durch wissenschaftliche Beratung unterstützt. Sie sei „mit ihrer Arbeit im Bereich der Chemikalien im Rückstand“. Dadurch funktioniere das System nicht ordnungsgemäß.

Der ECA schlägt vor, dass die EU-Kommission den rechtlichen Rahmen für Lebensmittel, Futtermittel, lebende Tiere und Pflanzen weiterentwickeln soll, zum Beispiel anhand eines Fitness-Checks.

Da nationale Behörden teilweise nur unzureichend ihren Kontrollen nachkommen, empfiehlt der Hof außerdem, öffentliche Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten durch private Kontrollsysteme zu ergänzen.

Zusätzlich soll die Kommission den Mitgliedstaaten weitere Leitlinien über die Anwendung von Durchsetzungsmaßnahmen an die Hand geben. Sobald die Kommission Möglichkeiten gefunden hat, wie die Einhaltung der EU-Lebensmittelvorschriften besser überwacht werden kann, sollen diese Möglichkeiten auch umgesetzt werden.

 

Quelle: DNR

EU-System zum Schutz vor chemischen Gefahren ist „überfrachtet“