Leitlinien zu Vergabeplänen Emissionshandel
Klima & Energie
Die langerwarteten Leitlinien der Kommission zu den nationalen Vergabeplänen für das EU-interne Sytem zum Handel mit Treibhausgasemissionen (ET) liegen seit 7.1.2004 vor. Diese Leitlinien sind als Unterstützung für die Mitgliedstaaten gedacht, die bis 31.3.2004 ihre nationalen Vergabepläne (NAPs) an die Kommission übermitteln müssen. Da die Kommission die NAPs ablehnen kann falls ihrer Meinung nach die Anforderung der Richtlinie Emissionshandel nicht erfüllt werden kommen den rein rechtlich unverbindlichen Leitlinien große Bedeutung zu.Insgesamt benennt die Kommission 11 Kriterien, die die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung ihrer NAPs berücksichtigen sollen. Zum Beispiel sollen die Pläne mit dem Kyoto-Ziel des jeweiligen Staates konsistent sein und Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung sollen in den Plänen enthalten sein.
Nach der Übermittlung der NAPs hat die Kommission drei Monate Zeit für deren Bewertung, das Handelssystem beginnt am 1.1.2005 zu laufen.