Liberalisierung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs
Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie
Seit Jahresbeginn haben alle europäischen Eisenbahnunternehmen Zugang zur gesamten Schieneninfrastruktur Österreich.Mit 1. Jänner 2010 trat eine Richtlinie zur Liberalisierung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs in Kraft. Gemäß dieser dürfen Eisenbahnunternehmen, die über eine entsprechende Zulassung und über die notwendigen Sicherheitsbescheinigungen verfügen, grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste durchführen. Die EU-Richtlinie erlaubt internationalen Zügen, Passagiere an Stationen in allen Mitgliedstaaten ein- und aussteigen zu lassen. Angestrebt werden dadurch eine Angebotserweiterung, ein Qualitätssteigerung im Serviceangebot und niedrigere Preise für Reisende.
Beim Güterverkehr ist eine ähnliche Regelung schon seit 1.1.2007 in Kraft. Die erhoffte Intensivierung des Konkurrenzkampfes unter den Bahnunternehmen und damit verbunden eine merkliche Verlagerung des Güterverkehr von der Straße auf die Schiene blieb jedoch aus. Potentielle Mitbewerber zu den mächtigen staatlich betriebenen Bahnunternehmen argumentieren, dass es die neuen Regelungen für alternative Anbieter noch zu schwierig machen in den Markt einzusteigen. Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass in Italien und Frankreich erste Projekte stattfinden könnten. Die französische Veolia Gruppe befindet sich mit der Trenitalia in Gesprächen, ein Hochgeschwindigkeits-Bahnservice aufzubauen und damit das bisher bestehende Monopol der staatlichen SNCF in Frankreich zu durchbrechen.