Liste besonders besorgniserregender Substanzen veröffentlicht
Chemie & Nanotechnologie
Die Europäische Chemikalienagentur Echa hat am 28.10.2008 eine Liste von 15 besonders Besorgnis erregenden Substanzen veröffentlicht - die Liste war zuvor von VertreterInnen der Mitgliedstaaten abgesegnet worden. Seit 28.10.2008 müssen nunAnbieter von Produkten, die mehr als 0,1 % dieser Substanz enthalten, auf Anfrage Informationen zur Verfügung stellen. Diese Information umfasst mindestens den Namen der Substanz und muss sicheren Umgang mit dem Artikel sicherstellen. Sie muss innerhalb von 45 Tagen gegeben werden.
Ab 1.12.2008 müssen Hersteller und Produzenten die Echa informieren, wenn ihre Produkte eine Substanz der Liste enthalten. Die Agentur entscheidet dann, ob eine Registrierung nötig ist oder nicht (abhängig von der Gefahr einer Freisetzung).