LKW-Maut kann künftig auch auf Luftverschmutzung und Lärm erhoben werden
Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie
EU-MinisterInnen haben sich auf eine Abänderung der „Eurovignetten-Richtlinie“ geeinigt.Mitte Oktober haben die europäischen VerkehrsministerInnen beschlossen, dass bei schweren Nutzfahrzeugen künftig auch Straßenbenutzungsgebühren zur Deckung der Kosten von Schadstoff- und Lärmemissionen eingehoben werden dürfen und nicht wie bisher nur für Infrastrukturkosten. Um Missbrauch zu verhindern, müssen die Schadstoffemissions- und Lärmgebühren nach einer vorgegebenen Methode berechnet werden und dürfen eine festgelegte Höhe nicht überschreiten. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Mautgebühren je nach Belastungsniveau zu variieren und in Spitzenzeiten höhere Gebühren als in verkehrsschwachen Zeiten zu erheben. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten den Verkehr besser steuern und Staus verringern können. Die zusätzlich lukrierten Mittel sollen zur Förderung von Maßnahmen herangezogen werden, mit denen die Nachhaltigkeit des Verkehrs gesteigert wird. Die EuropaparlamentarierInnen müssen dem Vorschlag allerdings noch zustimmen.
Vizepräsident Siim Kallas, für Mobilität und Verkehr zuständig, sagte dazu: „Ziel ist es, Anreize für eine Verhaltensänderung zu schaffen, damit die Unternehmen in eine effizientere Logistik, umweltfreundlichere Fahrzeuge und einen insgesamt nachhaltigeren Verkehr investieren.“