Luftreinhaltung: Salzburg erkennt als erstes Bundesland Klagerecht von Umweltorganisationen an
Verkehr & Luft & Industrie
Im April 2014 beantragte die Ökobüro-Allianz der Umweltbewegung bei der Salzburger Landesregierung, dass weitere Maßnahmen zur Reduktion der Stickoxid Belastung erlassen werden. Die Umweltorganisation leitete ihr Recht dazu aus der von Österreich unterzeichneten Aarhus Konvention (UN-Abkommen über Bürgerbeteiligung) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ab.Entgegen dem sonst üblichen Vorgehen österreichischer Behörden hat Salzburg den Antrag zugelassen, informierte das Ökobüro gestern, Dienstag, in einer Pressemitteilung. „An sich sehen Österreichs Gesetze nicht vor, dass Bevölkerung oder Umweltorganisationen das Recht haben, Maßnahmen gegen Luftverschmutzung oder andere Umweltsünden von der Verwaltung einzufordern. Als Folge der Salzburger Entscheidung, den Antrag zu behandeln, hat Ökobüro in Folge auch das Recht, den Bescheid gerichtlich auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.“
Salzburg lehnt allerdings weitere Maßnahmen gegen NOx ab, kritisiert das Ökobüro. „Die von Salzburg getroffenen Vorkehrungen reichen bislang nicht aus, um die Stickoxid-Belastung unter die vorgeschriebenen Grenzwerte zu drücken. Mit dem Ausbau des Öffentlichen Verkehrs, der Förderung von Gehen und Radfahren sowie Maßnahmen wie Stadt-Maut, Umweltzone und niedrigere Tempolimits können die vom Verkehr verursachten Gesundheits- und Umweltschäden hingegen deutlich verringert werden.“
„Während in den meisten anderen EU-Staaten Klagerechte für Umweltorganisationen bereits Standard sind, verweigerte Österreich bisher die Anwendung in wesentlichen Bereichen. Österreich wurde deshalb am 1. Juli 2014 von der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz in Maastricht wegen der Nicht-Umsetzung verurteilt.
Im Juni 2014 bekannte sich jedoch Umweltminister Andrä Rupprechter im Umweltausschuss des Parlaments zur raschen Umsetzung des UN-Abkommens in Österreich. Im Juli 2014 forderte die Europäische Kommission in einem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren Österreich dazu auf, das Aarhus-Abkommen rasch umzusetzen. Andernfalls droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Zudem droht Österreich auch eine Vertragsverletzungsklage der EU wegen der Nichteinhaltung der NOx-Grenzwerte.“