Luftverkehr: Vorerst nur innereuropäische Flüge vom EU-Emissionshandel betroffen

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Die EU-Vorschriften zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel betreffen bis 2017 nur innereuropäische Flüge. Danach erst gelten sie auch für Langstreckenflüge. Das teilt das Europäische Parlament mit Bezug auf eine informelle Vereinbarung zwischen den Abgeordneten und der Ratspräsidentschaft vom 4. März 2014 mit. Nach den neuen Regeln sollen die Mitgliedstaaten offenlegen, wie sie Einnahmen aus den Versteigerungen der Zertifikate verwenden.

“Dies ist ein akzeptabler Kompromiss, aber die Fraktionen des Parlaments müssen dem mit dem Rat vereinbarten Text noch zustimmen", sagt der Schattenberichterstatter für die S&D-Fraktion und Vorsitzende des Umweltausschusses Matthias Groote (S&D, DE). "Wir wissen noch nicht, ob wir dafür im Parlament eine Mehrheit erreichen. Zusätzlich drängt die Zeit: Wenn wir bis zum April keine Einigung finden, gilt die alte Regelung", so Groote weiter.

EU-Parlament Pressemitteilung