Malta erlaubt weiterhin den Abschuss von Zugvögeln

Natur & Biodiversität

Malta ist das einzige EU-Mitgliedsland, das den Abschuss von Vögeln im Frühjahr per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Doch die Unterstützung für die Jagd schwindet. Bei einem Referendum im April stimmte nur eine hauchdünne Mehrheit der Malteser dafür.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) wertet das Ergebnis der Volksabstimmung zur Frühjahrsjagd auf Zugvögel in Malta als Zeichen, dass die Jagdlobby in dem Mittelmeerstaat an Boden verliert. Danach hat sich eine hauchdünne Mehrheit von 50,4% aller Wahlberechtigten für die Beibehaltung der Frühjahrsjagd auf Zugvögel ausgesprochen. Bei hoher Wahlbeteiligung hatten nur 2200 Stimmen gefehlt, um der Initiative einer Koalition aus Nichtregierungsorganisationen zum Erfolg zu verhelfen, die ein Ende der nationalen Ausnahmeregelung forderte, die maltesischen Jäger den Abschuss von Turteltauben und Wachteln während des Frühjahrzuges nach Europa erlaubt.

Den Ausschlag hätte laut NABU die Unterstützung der Regierungspartei für die Fortführung der Jagd gegeben, die gleichzeitig versprach, in Zukunft härter gegen den weit verbreiteten illegalen Abschuss geschützter Arten vorzugehen. Der NABU lehnt die Jagd auf Vögel im Frühjahr strikt ab, weil dabei die Elternvögel geschossen werden, die den Winter bereits überlebt haben und in wenigen Wochen zur Brut schreiten würden.

Zu einem generellen Verbot der Frühjahrsjagd haben sich auch die Mitgliedstaaten der EU mit der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet. Nur im Ausnahmefall kann ein Mitgliedsstaat wie Malta die Jagd auf Zugvögel auf dem Frühjahrszug erlauben. Dazu muss sichergestellt sein, dass nur geringe Mengen bestimmter Arten unter streng kontrollierten Bedingungen geschossen werden. Ein jährlicher Bericht über die Einhaltung dieser Bedingungen muss der EU-Kommission vorgelegt werden.

Bei 11.000 offiziell im Frühjahr zu schießenden Turteltauben kann jedoch von "geringen Mengen" keineswegs die Rede sein, kritisiert der NABU. "Da zudem die Kontrolle der Abschusszahlen nicht funktioniert, muss darüber hinaus damit gerechnet werden, dass in Wirklichkeit wesentlich mehr Turteltauben geschossen werden."

Der NABU sieht daher die strengen Ausnahmebedingungen der Vogelschutzrichtlinie in diesem Fall nicht erfüllt, und fordert deshalb EU-Umweltkommissar Karmenu Vella auf, "die von Malta beanspruchte Ausnahmeregelung zu kassieren, da sie EU-Recht widerspricht".

NABU: Malta weiterhin gefährlich für Zugvögel