Mangelnde Umsetzung Abwasser-RL
Wasser, Meere & Fischerei
Nach der Abwasser-RL von 1991 hätten alle Gemeinden der EU-Mitgliedstaaten, die ihr Abwasser in ein nicht-sensibles Gebiet einleiten bis Dezember 2000 mit einer Anlage für die Zweitbehandlung und einer Kanalistation ausgestattet sein müssen. Für die neuen Mitgliedstaaten gelten Übergangsfristen bis längstens 2015.Nach einem Bericht der Kommission vom 23.4.2004 über die Umsetzung der Abwasser-RL wird diese Anforderung bisher nur von Österreich und Deutschland vollständig erfüllt. Insgesamt werden nach Angaben der Kommission nur 69% der entsprechenden Abwässer ordnungsgemäß behandelt. Als Folge dieser verzögerten Umsetzung ist die Eutrophierung von Küstengewässern nach wie vor ein schwerwiegendes Problem.
Die Kommission hat vermehrte rechtliche Schritte angekündigt und angedroht, bestimmte Gelder aus Struktur- und Kohäsionsfonds in Frage zu stellen, sollte die Umsetzung nicht vorangetrieben werden.