Mehr als 100 Millionen Euro Förderung für EU-Agrarerzeugnisse

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Im Jahr 2016 stellt die Europäische Union für die Absatzförderung von Agrarprodukten mehr als 111 Millionen Euro zur Verfügung.

Die neue Absatzförderungspolitik, die von der Europäischen Kommission am 13. Oktober 2015 verabschiedet wurde, soll „die Branche bei der Erschließung bzw. Konsolidierung internationaler Märkte unterstützen und die europäischen Verbraucher stärker über die Bemühungen der europäischen Landwirte aufklären. Mit Blick auf dieses Ziel wird die Kommission mehr Mittel zur Verfügung stellen, den Kofinanzierungssatz erhöhen und den mit der Projektgenehmigung verbundenen bürokratischen Aufwand abbauen. Auf diese Weise wird zu den Bemühungen beigetragen, die für Absatzförderung verfügbaren EU-Haushaltsmittel schrittweise von 61 Mio. EUR im Jahr 2013 (als die neuen Vorschriften vorgeschlagen wurden) auf 200 Mio. EUR im Jahr 2019 aufzustocken.“

Außerdem werden die EU-Kofinanzierungssätze nach den neuen Vorschriften von 50 % auf 70-80 % (bis zu 85 % für Griechenland und Zypern) erhöht. Gleichzeitig entfällt die nationale Kofinanzierung, wodurch gleiche Bedingungen in sämtlichen Mitgliedstaaten geschaffen werden. Der Verwaltungsaufwand während des Auswahlverfahrens wird reduziert, was die Antragstellung vereinfacht.

Detaillierte Informationen über die neue Absatzförderungspolitik und die einzelnen Förderungen finden Sie auf der Webseite der Generaldirektion Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung.

EU-Kommission Pressemitteilung
GD Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung