Mehr Unternehmensverantwortung für soziale und ökologische Auswirkungen

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag, 15. März seine Position zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit 22 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme verabschiedet. Damit sollen Unternehmen stärker für die Auswirkungen ihrer Handlungen auf die Menschen und den Planeten verantwortlich gemacht werden, während Investor:innen und die Öffentlichkeit Zugang zu vergleichbaren, zuverlässigen und leicht zugänglichen Informationen über Nachhaltigkeit erhalten.

In Übereinstimmung mit dem Europäischen Green Deal werden detailliertere Berichtspflichten in die überarbeitete Richtlinie zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen aufgenommen. Die EU-Abgeordneten stimmten überein, dass offengelegte Informationen geprüft, leichter zugänglich, zuverlässig und vergleichbar sein sollen.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) soll damit beauftragt werden, die obligatorischen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln, die Umweltangelegenheiten, soziale Angelegenheiten, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt, und Governance und Bekämpfung von Korruption und Bestechung abdecken. Dazu sollten die Mittel der EFRAG aufgestockt und jährliche Gespräche mit dem Europäischen Parlament geführt werden.

Anwendungsbereich für Sektoren mit hohem Risiko

Die neuen CSRD-Regeln sollten alle großen Unternehmen (wie in der Rechnungslegungsrichtlinie definiert) unabhängig von einer etwaigen Börsennotierung abdecken. Der Rechtsausschuss stimmte auch dafür, im Binnenmarkt tätige Nicht-EU-Unternehmen einzubeziehen. Die EU-Abgeordneten sind mehrheitlich der Ansicht, dass kleine und mittlere Unternehmen in der Lage sein sollten, sich freiwillig an Berichtsstandards zu halten.

Der Text zur CSRD fordert außerdem die Europäische Kommission auf, zusätzliche Berichtskriterien für Unternehmen mit relevanten Aktivitäten in sogenannten Hochrisikosektoren (Textil, Landwirtschaft, Bergbau, Mineralien) festzulegen, d.h. Sektoren mit potentiell negativen ökologischen Auswirkungen. Die EU-Parlamentarier:innen schlagen weiters vor, den Unternehmen ein weiteres Jahr Zeit zu geben, um sich an die neuen Vorschriften anzupassen, wobei die ersten öffentlichen Berichte 2025 fällig sind.

„Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist ein weiterer Schritt in der Entwicklung unseres Geschäftsmodells und unserer Anlagepraktiken, auf die lange von Verantwortungsträger:innen in Wirtschaft und Investment erwartet wurden“, sagte der Berichterstatter Pascal Durand (Renew, FR). „Der ausgewogene Kompromiss, der von einer großen Mehrheit der Fraktionen unterstützt wird, sollte sicherstellen, dass die EU gut gerüstet ist, um unsere rechtlichen, wettbewerbsfähigen, ökologischen und sozialen Standards und Werte aufrechtzuerhalten und auf internationaler Ebene zu verhandeln.

Aktuell sind de Informationen, zu denen Unternehmen derzeit verpflichtet sind, für Investor:innen und andere Interessengruppen weitgehend unzureichend. Gemeldete Daten von einem Unternehmen zum anderen sind schwer zu vergleichen. Anleger:innen müssen über die Auswirkungen von Unternehmen auf Mensch und Umwelt Bescheid wissen, um ihre eigenen Offenlegungspflichten zu erfüllen und besser über Nachhaltigkeitsrisiken informiert zu sein. Anhand derartiger Informationen kann Geld in umweltfreundliche Aktivitäten gelenkt werden. Probleme bei der Qualität der Berichterstattung schaffen auch eine Lücke in der öffentlichen Rechenschaftspflicht.

EU-Parlament: Companies to be more accountable for their social and environmental impact