Ministerrat beschließt Klimaschutzgesetz-Novelle und Umweltrechtsanpassungsgesetz
Klima & Energie, Umweltrecht
Der Ministerrat hat gestern, Dienstag, die Klimaschutzgesetz-Novelle und das Umweltrechtsanpassungsgesetz beschlossen.„Wir haben jetzt verbindliche Ziele in den Sektoren Abfall, Energie und Industrie, F-Gase, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr für die Jahre 2013 bis 2020. Werden die Ziele nicht erreicht, sind sofort weitere Maßnahmen von den zuständigen Stellen zu setzen, um Österreich auf Zielpfad zu bringen“, sagt Umweltminister Berlakovich.
Ziel sei es, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 16 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren. Der Zielwert liegt bei 47,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2020. Österreich ist jetzt neben Großbritannien das erste Land in Europa, das über ein Gesetz mit sektoralen Zielen verfügt. „Bei Überschreiten des jährlichen Gesamtziels werden Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder die Schaffung neuer Klimaschutzmaßnahmen aufgenommen – und zwar verursachergerecht in dem Sektor, der für die Überschreitung verantwortlich ist.“
Im Rahmen des Umweltrechtsanpassungsgesetzes wurden fünf Umweltgesetze adaptiert. Für die Siedlungswasserwirtschaft werden dabei für die Jahre 2013 und 2014 zusätzliche Fördermittel von 145 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde der Finanzrahmen für die Umweltförderung im Inland für mehr Klimaschutz für den Zeitraum 2014 bis 2020 mit jährlich maximal 90,238 Millionen festgelegt. Die thermische Sanierung wurde bis 2016 verlängert.