EU-Rechtsrahmen für nachhaltige Batterien

Nun hat auch der Rat eine allgemeine Ausrichtung für diese Verordnung zur Stärkung der EU-Rechtsvorschriften über Batterien und Altbatterien festgelegt. Die neuen Vorschriften sollen die Entwicklung nachhaltiger und sicherer Produktionsketten für Batterien, während ihres gesamten Lebenszyklus fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt schaffen. Außerdem soll der EU-Rechtsrahmen für Batterien aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Entwicklung und Herstellung von Batterien modernisiert werden. Die Grundlagen basieren auf dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag.  

Ziele sind Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen; Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen, etwa zur Speicherung von Informationen über Nachhaltigkeit und Daten über den Alterungszustand und die voraussichtliche Lebensdauer der Batterien; Bestimmungen zum End-of-Life-Management, etwa Anforderungen in Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung, Organisation der Sammlung von Altbatterien und Zielsetzungen dafür, Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung; Pflichten der Wirtschaftsakteure im Hinblick auf die Durchsetzung von Produktanforderungen und Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht; elektronisches System für den Informationsaustausch und Schaffung des Batteriepasses. Mit der allgemeinen Ausrichtung wird der Geltungsbereich der Verordnung auf fertige Batteriemodule und auf Batterien für Elektrofahrzeuge ausgedehnt. Die Ziele für die Hersteller zur Sammlung von Gerätebatterien werden beibehalten, und es wird ein spezielles Sammelziel für Gerätebatterien für leichte Verkehrsmittel eingeführt. Das allgemeine Konzept behält einen ehrgeizigen Zeitplan bei, indem es den Schwerpunkt auf die Bestimmungen für Batterien für Elektrofahrzeuge legt, insbesondere im Hinblick auf den Kohlenstoff-Fußabdruck und die Leistungsanforderungen. Die Entwicklung dieses Marktes ist eine Voraussetzung für die Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Die allgemeine Ausrichtung garantiert den Mitgliedstaaten auch ein Initiativrecht, um Beschränkungen für gefährliche Stoffe in Batterien in jeder Phase vorzuschlagen. Außerdem soll der Text kohärenter und klarer werden und seine Anwendung durch die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsakteure auf dem Markt erleichtert werden. Klarheit und Sicherheit sind notwendig, um die für den grünen Übergang erforderlichen Investitionen zu tätigen.  

Hintergrund und nächste Schritte

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer Verordnung über Batterien zielt darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen, indem alle Phasen des Lebenszyklus von Batterien, vom Design bis zur Abfallbehandlung, berücksichtigt werden. Diese Initiative ist insbesondere im Hinblick auf die massive Entwicklung der Elektromobilität aus ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht von großer Bedeutung. Sie ist auch im Hinblick auf die technologische Souveränität der Europäischen Union von großer Bedeutung. Die neue Verordnung wird die derzeitige Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die bestehenden Rechtsvorschriften vervollständigen, insbesondere im Hinblick auf die Abfallbewirtschaftung. Der Vorschlag der Kommission war Gegenstand eines ersten Meinungsaustauschs auf der Tagung des Rates Umwelt im März 2021, eines ersten Fortschrittsberichts im Rat Umwelt im Juni 2021 und eines zweiten Fortschrittsberichts im Rat Umwelt im Dezember 2021. Das Europäische Parlament nahm die Verhandlungsposition am 10. März 2022 im Plenum an. Auf der Tagung des AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten) am 11. März 2022 hat sich eine große Mehrheit der Delegationen zu einer Unterstützung des Kompromisstextes des Vorsitzes geäußert, wobei einige technische Änderungen noch vorgenommen werden sollen. Der Rat und das Parlament werden nun Trilogverhandlungen aufnehmen, um eine Einigung über den endgültigen Text in der ersten Lesung zu erzielen.

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