Mitgliedstaaten bestätigen Giftigkeit von Bisphenol A
Chemie & Nanotechnologie
Der Ausschuss des Chemikalienregisters REACH hat für eine Verschärfung der Gefährlichkeitseinstufung des chemischen Weichmachers Bisphenol A (BPA) gestimmt.Die zuständigen Mitgliedsländer setzten die Klassifizierung von BPA von vermutlich gefährlich (Kategorie 2) für die menschliche Fortpflanzung auf bestätigt gefährlich (Kategorie 1B) herauf. Dadurch gelten mehr regulatorische Maßnahmen für den Gebrauch von BPA. In chemischen Gemischen wie Reinigungsmittel darf es nicht mehr enthalten sein. Zudem müssen ArbeitgeberInnen schwangere oder stillende Arbeiterinnen vor dem Kontakt mit BPA schützen.
Das Europäische Umweltbüro (EEB) begrüßte diese Entscheidung. Tatiana Santos, Referentin für Chemikalien, sagte: „Mit der offiziellen Klassifizierung von BPA als fortpflanzungsgefährdend haben Mitgliedstaaten ein klares Signal bekommen, die EU-BürgerInnen vor der Belastung durch BPA zu schützen und damit Millionen Euro zu sparen, die für die Behandlung der durch BPA-Kontakt hervorgerufenen Krankheiten anfallen. BPA kann nun direkt in die REACH-Kandidatenliste eingeschlossen werden, sodass dem Auslaufen und dem Ersatz der Chemikalie oberste Priorität zugesprochen wird.“
Die Entscheidung muss nun noch vom EU-Parlament bestätigt und von der EU-Kommission formell angenommen werden. [Quelle, DNR]
Quelle, DNR: Mitgliedstaaten bestätigen Giftigkeit von Bisphenol A
Mitteilung von Chemicalwatch (Englisch)
EEB Pressemitteilung (en)