Mitgliedstaaten setzen Umgebungslärm-Richtlinie nicht um

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Laut Umweltinformationsdienst ENDS Europe Daily hat bisher kein einziger EU-Mitgliedstaat die Maßnahmen der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vollständig umgesetzt. So fehlen strategische Lärmkarten, welche die EU-Mitgliedstaaten für sämtliche Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken erarbeiten müssen.

Eine „strategische Lärmkarte“ ist laut Richtlinie 2002/49/EG eine Karte zur Gesamtbewertung der auf verschiedene Lärmquellen zurückzuführenden Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet oder für die Gesamtprognosen für ein solches Gebiet (Artikel 3r). Bis zum 30. Juni 2012 hätten für das vorangegangene Kalenderjahr strategische Lärmkarten für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von den zuständigen Behörden ausgearbeitet und gegebenenfalls genehmigt werden müssen. Die Lärmkarten sollen alle fünf Jahre neu aufgelegt werden.

Auch die laut Artikel 8 der Richtlinie einzuhaltende Frist für Aktionspläne, der 18. Juli 2013, wird von der Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht eingehalten werden, meldet der Umweltinformationsdienst mit Bezug auf eine gut informierte Quelle in der EU-Kommission. Die Richtlinie schreibt vor, dass bis Juli 2013 Aktionspläne für die Ballungsräume sowie für die Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, bei denen die relevanten Grenzwerte für Lärm oder andere Kriterien überschritten werden, ausgearbeitet sein müssen. Darin sollen die Mitgliedstaaten vorrangig durchzuführende Maßnahmen zur Bekämpfung des Lärms aufgeführt sein.

Der Flugverkehr verursacht erheblichen Lärm, unter dem über zehn Millionen Menschen in Europa leiden. Die Weltgesundheitsorganisation bezeichnete Lärm als zweitschlimmste Gesundheitsgefährdung. Ab einer bestimmten Alltagsbelastung drohten gesundheitliche Schäden, zudem werde die Lebensqualität Betroffener stark beeinträchtigt. [DNR]

DNR: Mitgliedstaaten setzen Umgebungslärm-Richtlinie nicht um
Artikel von ENDS Europe Daily (kosten- bzw. registrierungspflichtig, en)