Möglicher Reformaufschub der GAP bis 2023

30. April 20

Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat ein Verhandlungsmandat für bevorstehende Gespräche mit den nationalen Ministerinnen und Ministern gebilligt. Darin wird eine Übergangsperiode um zwei Jahre postuliert. Die Reform der GAP könnte demnach bis 2023 zurückgestellt werden.

Laut des Onlinenachrichtenportals Euractiv, erzielten die Abgeordneten im COMAGRI-Ausschuss in ihrer allerersten Fernabstimmung am Dienstag eine Einigung, die sicherstellen soll, dass die EU-Gelder an die Landwirt*innen auch ohne eine Einigung über die Reform der GAP weiter fließen werden.

Die MEPs unterstützen demnach grundsätzlich eine einjährige Laufzeit für eine solche „Übergangs-GAP“, wie sie auch die EU-Kommission befürwortet hat. Sie schlagen aber auch eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr vor, die in dem (sehr wahrscheinlichen) Fall ausgelöst wird, dass weder der langfristige Haushalt des Blocks (MFR) noch die neuen GAP-Regelungen ab 2021 vor dem kommenden Oktober vereinbart werden können.

Damit wollen die Abgeordneten vor allem die Fortsetzung der Zahlungen an Landwirt*innen sichern: Der Sektor soll – gerade angesichts der aktuellen Gesundheitskrise – weiterhin ausreichend unterstützt werden, auch wenn es noch keine klare Marschrichtung für die kommende GAP gibt.

„Die Landwirte brauchen Berechenbarkeit, Stabilität und finanzielle Kontinuität sowie einen klaren Ausblick für die kommenden zwei Jahre,“ argumentierte die bei dem Dossier federführende Europaabgeordnete, die Finnin Elsi Katainen von der liberalen Fraktion Renew Europe.

Wenn das Parlamentsplenum im Mai endgültig grünes Licht für diese Position des Parlaments gibt, sollen sofort Verhandlungen mit den zuständigen nationalen Ministerien aufgenommen werden. Ziel sei eine endgültige Einigung noch vor Ende Juni und der Übergabe der Ratspräsidentschaft von Kroatien an Deutschland.

 

Euractiv: Zwei Jahre Übergangregelung für EU-Agrarpolitik?