Müllverbrennung und Verpackungs-RL
Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)
In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage stellte die Europäische Kommission am 27.5.2003 klar, dass Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen nicht mehr als Verwertung im Sinne der Verpackungsrichtlinie gilt. Um die in der Richtlinie festgelegten Verwertungsziele zu erreichen, müssten die Mitgliedstaaten die Recyclingraten erhöhen, oder die Abfälle in Industrieanlagen oder Kraftwerken verbrennen. Hintergrund ist das Luxemburg-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom februar 2003, nach dem der Hauptzweck der Anlage darüber entscheidet ob Müllverbrennung als Verwertung oder Entsorgung definiert werden muss.Parlamentarische Anfrage mit Link zur Antwort (engl. doc 26kb)