Nachlese Aarhus-Fachenquete & Aarhus-Workshop
Umweltrecht
Aarhus-Fachenquete, 09.02.2016Am 9. Februar 2016 hielt der Umweltdachverband mit seinen Projektpartnern Kuratorium Wald, Österreichischer Alpenverein und Karl-Franzens-Universität Graz im Albert Schweitzer Haus, in 1090 Wien eine Aarhus-Fachenquete ab.
Im Zentrum der Fachenquete stand die Frage, WIE eine Umsetzung von Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention bestmöglich gelingen kann. Die Aarhus-Konvention verlangt eine breite Einbeziehung der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten. Gerade der Gerichtszugang für die Öffentlichkeit, wie er in Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention verlangt wird, ist bis dato jedoch nur für ausgewählte Umweltverfahren, wie insbesondere für Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, umgesetzt.
Seit Sommer 2014 ist deshalb ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen unvollständiger Umsetzung der Aarhus-Konvention gegen die Republik Österreich anhängig. Moniert wird von der Europäischen Kommission die Nicht-Umsetzung eines Gerichtszugangs für Umwelt-NGOs und AnrainerInnen in den unionsrechtlich determinierten Materienbereichen Abfall, Luft, Naturschutz & Wasser.
RechtsexpertInnen aus den unterschiedlichsten Bereichen präsentierten zum WIE einer Umsetzung von Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention ihre Sicht und Position.
Anschließend fand unter Moderation von Dr. Eric Frey, Chef vom Dienst der Tageszeitung „Der Standard“ eine Podiumsdiskussion zum Generalthema „Öffnung der Umweltverfahren für die Öffentlichkeit – wie geht es weiter?“ statt.
Aarhus-Workshop I, 18.02.2016
Die zweite Aarhus-Veranstaltung im Februar war der erste von sechs Aarhus-Workshops, welchen der Umweltdachverband unter dem Generalthema „Selbst aktiv werden im Umweltrecht“ gemeinsam mit seinen Projektpartnern Kuratorium Wald und Österreichischer Alpenverein sowie in Kooperation mit dem ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und der Umweltschutzorganisation VIRUS – WUK-Umweltbureau veranstaltete.
Ziel dieses Workshops war es, den Mitgliedern der Öffentlichkeit, allen voran Umwelt-NGOs, BürgerInneninitiativenvertreterInnen und betroffenen AnrainerInnen, Unterstützung und Hilfestellung zu bieten, wie man seine Rechte auf Umweltinformation und auf Beteiligung an Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren bestmöglich wahrnehmen kann. Am Programm standen deshalb sowohl das Verfassen eines Umweltinformationsantrages als auch der Austausch von Praxistipps zur Einbringung in UVP-Verfahren.