Nächster langfristiger EU-Haushaltsplan: Stellungnahmen

Die Prüfer werden sich zur finanziellen Solidität von zehn Vorschlägen äußern, die die EU-Kommission in diesem Sommer vorgelegt hat. Diese Vorschläge betreffen u. a. das Programm Horizont Europa, den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, die Gemeinsame Agrarpolitik und das EU-Nachbarschaftsinstrument „Europa in der Welt“. Die EU-Kommission hat für den Siebenjahreszeitraum einen Gesamthaushalt von fast zwei Billionen Euro vorgeschlagen. Der Rat der EU und das Europäische Parlament, die letztlich über den Haushalt entscheiden, haben den Europäischen Rechnungshof um Stellungnahmen gebeten, bevor sie die Vorschläge prüfen. Im langfristigen Haushaltsplan der EU, der offiziell als mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) bezeichnet wird, ist die Finanzierung von Programmen in allen Politikbereichen der EU, darunter Landwirtschaft, Regionalpolitik, Schlüsseltechnologien, Migration und Verteidigung, festgelegt. Seit fast vier Jahrzehnten arbeitet die EU mit langfristigen Haushaltsplänen. In der Regel einige Jahre vor Beginn des neuen MFR-Zeitraums legt die Kommission ihren Vorschlag für den neuen MFR vor, wodurch die Verhandlungen über den EU-Haushalt eingeleitet werden. Langfristige Haushaltspläne bieten einen soliden Rahmen, in dem die allgemeinen Ausgabenobergrenzen festgelegt werden. Dieser Rahmen sorgt dafür, dass die Ausgaben mit den politischen Prioritäten der EU in Einklang gebracht werden, sich die Vorhersehbarkeit der EU-Finanzen verbessert und die Haushaltsdisziplin sichergestellt wird. Der MFR erleichtert letztlich auch die Einigung über den jährlichen EU-Haushalt.

Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit

Mit diesem Vorschlag möchte die Kommission ein Haushaltsinstrument schaffen, mit dem die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz in Schlüsseltechnologien und strategischen Sektoren, darunter das EU-Weltraumprogramm, die Verteidigungsforschung und der Gesundheitsbereich, gestärkt werden. Aus dem Fonds sollen Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen – von Verbundforschung und Innovation bis hin zu industrieller Nutzung, Infrastruktur und Herstellung – unterstützt werden. Außerdem sollen zusätzliche private und nationale öffentliche Investitionen mobilisiert werden.

Horizont Europa

Mit dem Vorschlag für Horizont Europa wird das zehnte Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation eingerichtet. Es handelt sich um ein eigenständiges, aber eng mit dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verknüpftes Programm, dessen Ziel es ist, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, ihre wissenschaftliche und technologische Basis zu stärken und globale Herausforderungen durch exzellente Forschung und Innovation zu bewältigen.

Sowohl der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit als auch Horizont Europa sind so konzipiert, dass ein nahtloser Übergang von der Grundlagenforschung zur angewandten Forschung bis hin zu Start-up- und Scale-up-Unternehmen gewährleistet wird. Für beide Instrumente zusammengenommen sind Mittel in Höhe von 409 Milliarden Euro vorgesehen, was mehr als 20 % des gesamten für den Zeitraum 2028–2034 vorgeschlagenen MFR-Haushalts entspricht. Mit seinen Stellungnahmen möchte der Rechnungshof unabhängige fachliche Beratung leisten, damit die Programme so gestaltet werden, dass ihre Verwaltungsstruktur, ihr Leistungsrahmen und ihre Finanzkontrollregelungen eine wirtschaftliche Haushaltsführung gewährleisten, die Rechenschaftspflicht stärken und einen europäischen Mehrwert im Bereich Forschung und Entwicklung schaffen. Nach diesen beiden Stellungnahmen wird der Rechnungshof weitere Stellungnahmen zu verschiedenen anderen Aspekten des MFR-Vorschlags abgeben, nämlich: Eigenmittel der EU, mehrjähriger Finanzrahmen, Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den Haushalt, Europäischer Fonds für Zusammenhalt, Landwirtschaft, Fischerei und Sicherheit, Gemeinsame Agrarpolitik, Katastrophenschutzverfahren der Union, Europa in der Welt und Binnenmarkt- und Zollprogramm. Diese Stellungnahmen werden auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments erarbeitet und sind in erster Linie an diese gerichtet. Der Rechnungshof möchte die Stellungnahmen im ersten Quartal 2026 veröffentlichen, damit die Gesetzgeber der EU sie als Grundlage für Diskussionen und Vereinbarungen über den neuen langfristigen Haushalt der EU für den Zeitraum 2028–2034 nutzen können.

Nächster langfristiger EU-Haushaltsplan: Stellungnahmen der Prüfer in Kürze erwartet