Nationale Umsetzung Stromkennzeichnung
Klima & Energie
Die im Juni 2003 beschlossene Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt sieht vor, dass Informationen über die Erzeugungsart auf den Stromrechnungen angegeben werden müssen (Anteile v. Atomstrom, Kohle, Erneuerbaren,...). Informationen über die Auswirkungen auf die Umwelt wie Angaben über die CO2-Produktion pro kWh oder den produzierten Atommüll müssen allerdings nur auf einer Referenzquelle (zB Website) angegeben werden.Eine am 21.10.2003 publizierte Studie des von der Europäischen Kommission finanzierten Projekts 4CE (Consumer Choice and Carbon Conssciousness for Electricity) empfiehlt nun die Mitgliedstaaten zu ermutigen, im Rahmen der Umsetzung der RL die Minimalanforderungen der RL von Anfang an zu übertreffen und Angaben über die Umweltfolgen auf den Rechnungen vorzuschreiben.
Deutsche Zusammenfassung der Studie (pdf 42kb)
Kommissionswebsite Strom mit Links zur Studie (engl.)
RL Energiebinnenmarkt (pdf 174kb)
4CE (engl.)