Nationalrat beschließt Plastiksackerlverbot

04. Juli 2019

Nationalrat beschließt Plastiksackerlverbot

Ab Jänner nächsten Jahres dürfen keine Kunststofftragetaschen mehr in Verkehr gebracht werden. Nach einer Übergangsfrist sind die gewohnten Plastiksackerl im österreichischen Handel dann spätestens mit Ende 2020 Geschichte - das wurde heute einstimmig im Nationalrat beschlossen. Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes geht auf einen Initiativantrag von Ex-Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und FPÖ-Chef Norbert Hofer zurück. Keine Mehrheit fand ein Abänderungsantrag der SPÖ-Fraktion, um ein generelles Reduktionsziel für Plastikverpackungen für das Jahr 2025 festzulegen. 

Intention der Gesetzesänderung ist die Reduktion von Plastikmüll durch ein weitgehendes Verbot von Kunststofftragetaschen sowie die Entlastung von Unternehmen und der öffentlichen Hand durch eine umfassende Rechtsbereinigung im Bereich der Abfallwirtschaft. 

Konkret wird es nun ab Jänner 2020 verboten sein, Kunststofftragetaschen in Verkehr zu bringen. Ausnahmen vom Verbot sind nur für robuste wiederverwendbare Taschen mit vernähten Verbindungen und vernähten Tragegriffen sowie für ultradünne Plastiksackerl vorgesehen. Diese sogenannten Knotenbeutel, die vor allem im Obst- und Gemüsesektor von Lebensmittelgeschäften in Verwendung sind, müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein. Taschen, die weder einen Griff noch ein Griffloch haben, sind gemäß den Erläuterungen vom Geltungsbereich der neuen Bestimmungen nicht umfasst. 

Eine Übergangsfrist ist für Plastiksackerl geplant, die die Geschäfte bereits auf Lager haben. Sie sollen noch bis Ende 2020 abgegeben werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch für einzelne Branchen, wie Installateure, Baufirmen und Gärtner, die im Zuge ihrer Tätigkeit Abfälle Dritter sammeln. Vorgesehen sind auch Melde- und Berichtspflichten für Hersteller und Importeure von Kunststofftragetaschen sowie für Abfallsammler und -verwerter. 

Nachhaltigkeitsministerin Maria Patek bezeichnete das Verbot der Einweg-Kunststofftragetaschen als einen essentiellen Beitrag zur Abfallwirtschaft. Sie betonte, dass die im Zuge der Begutachtung eingebrachten Stellungnahmen bestmöglich eingearbeitet und zudem im Sinne der Entbürokratisierung wichtige Schritte zur Beseitigung von verwaltungstechnischen Überregulierungen gesetzt wurden. 

Auch Johannes Schmuckenschlager und Ernst Gödl (beide ÖVP) stimmten überein, dass mit den Rechtsbereinigungsmaßnahmen im AWG wichtige Vereinfachungen beschlossen werden und das überregulierte Abfallrecht entrümpelt wird. Im Mittelpunkt steht laut Schmuckenschlager allerdings der Kampf gegen Umweltverschmutzung. Da es zum Plastiksackerl ein breites Spektrum an Alternativen gebe, müsse man nicht auf das Einwegprodukt zurückzugreifen, so seine Auffassung. Abgeordneter Gödl betonte, dass die Abfallbewirtschaftung in Österreich eine Erfolgsgeschichte sei. Österreich sei nach Italien und Frankreich erst das dritte Land in Europa, das einen solchen Beschluss fasst, und übernehme somit eine Vorreiterrolle, sagte seine ÖVP-Fraktionskollegin Daniela List. Sie erläuterte, dass von dem Verbot weder Hundekotsackerl noch Müllbeutel, sehr wohl aber die handelsüblichen Obst- und Gemüsebeutel betroffen sind, die einen sehr großen Anteil am Plastikmüll ausmachen. Forciert werden nun 100% biologisch abbaubare Alternativen. In der Gesetzesnovelle sieht List ein starkes Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft in Österreich. 

Mit der konkreten Maßnahme des Verbots von Kunststofftragetaschen werden 7.000 Tonnen Plastikmüll eingespart, betonte Walter Rauch (FPÖ). Für die Zukunft gelte es, Plastik auch als Rohstoff zu sehen und ihn in ein System der Kreislaufwirtschaft einzubringen, etwa durch ein Pfandsystem. In dieser Hinsicht gibt es für den FPÖ-Mandatar noch Luft nach oben. 

Der SPÖ gehen die geplanten Maßnahmen nicht weit genug. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) erkennt sowohl die Regulierungen im Abfallrecht als auch die plakative Schwerpunktsetzung auf das Plastiksackerl als vernünftige Maßnahmen an, erachtet allerdings, wie er sagte, die Verknüpfung der beiden Themen als problematisch. Seinen Hauptkritikpunkt, dass kein allgemeines Reduktionsziel für Plastikverpackungen festgelegt wurde, wollte er mit einem Abänderungsantrag korrigieren. In Folge eines Verbots von Plastiktragetaschen sei nämlich der massive Anstieg von vorverpackter Ware oder foliierten Produkten zu erwarten, zeigte sich Feichtinger besorgt. Der Antrag betreffend ein generelles Reduktionsziel für Plastikverpackungen bis 2025 im Ausmaß von 25% der in Verkehr gesetzten Menge fand allerdings keine Mehrheit. 

Nicht nur für Abgeordneten Feichtinger, auch für SPÖ-Fraktionskollegin Muna Duzdar (SPÖ) war die Umweltpolitik der schwarz-blauen Regierung unzureichend. Weil kein relevantes Klimagesetz beschlossen worden sei, würden nun EU-Strafzahlungen in Milliardenhöhe drohen. Prinzipiell sei das Plastiksackerlverbot aber ein Schritt nach vorne, meinte Duzdar. Die Klimakrise bezeichnete sie als "Klima-Apartheid". Reiche würden sie verursachen und sich von ihren Folgen freikaufen, während die Mehrheit, die Ärmsten, die Hauptlasten der Klimakrise tragen würden. Kritik kam auch von Andreas Kollross (SPÖ). Das Gesetz ist seiner Ansicht nach kein besonders großer Wurf. Im Vergleich zu den 300.000 Tonnen Plastikmüll im Jahr 2016 wären die erwarteten Einsparungen von 7.000 Tonnen eher gering. 

Dass ein Plastiksackerlverbot erst den Anfang einer sinnvollen Nachhaltigkeitspolitik darstellen könne, meinte NEOS-Mandatar Michael Bernhard. Als nächster Schritt wäre ihm zufolge notwendig, die Kompetenzen der NGOs einzubinden und eine konsequente Plastikstrategie zu verfolgen. Diese würde die Förderung von Pfand, Wiederverwertung, Reparatur und Recycling im Sinne eines Kreislaufwirtschaftssystems inkludieren. Forcieren sollte man laut Bernhard auch die Vermeidung von Plastikgranulat, das etwa als Abrieb von Kunstrasen-Fußballplätzen eine bedeutende Umweltbelastung darstelle. 

Trotz Zustimmung zu der Gesetzesnovelle hob auch Bruno Rossmann (JETZT) einige Punkte kritisch hervor. Da bestimmte Anlagetypen im Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 vom AWG ausgenommen sind, sei ein Rechtsschutz durch die Hintertür sowie Rechtsunsicherheit geschaffen worden, meinte der Klubobmann der Liste JETZT. Den von der SPÖ-Fraktion vorgebrachten Abänderungsantrag hätte er als wichtige Ergänzung erachtet. 

Mit Ausnahme der FPÖ waren sich die Abgeordneten im Zuge der Debatte bei einer weiteren Thematik einig. Michael Bernhard (NEOS) proklamierte einen "guten Tag für die Umwelt- und Klimapolitik", weil gemeinsam mit den AktivistInnen der "Fridays For Future"-Bewegung ein Entschließungsantrag erarbeitet und für eine weitere parlamentarische Behandlung eingebracht wurde, der ihren Forderungen und dem "Klimanotfall" gerecht werden soll. Auch Johannes Schmuckenschlager (ÖVP), Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) und Bruno Rossmann (JETZT) zeigten sich über die gemeinsame 4-Fraktionen-Initiative erfreut, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, bei künftigen Entscheidungen die Auswirkungen auf den Klimaschutz zu berücksichtigen. Walter Rauch (FPÖ) meinte, der Antrag würde die Arbeit der Vorgänger-Regierung konterkarieren.
 

Pressedienst Parlamentsdirektion: Plastiksackerlverbot im Nationalrat beschlossen