Neuartige Lebensmittel: Innovation oder Gesundheitsrisiko?

Chemie & Nanotechnologie

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments diskutierte am Montag, den 13. Oktober 2014, einen Berichtsentwurf über neuartige Lebensmittel. Ziel der Verordnung ist es, neuartige Lebensmittel zu definieren und die Autorisierung von Lebensmitteln zu vereinfachen.

Bereits 2008 machte die Kommission einen Vorschlag die existierende Verordnung zu überarbeiten. Politiker konnten sich allerdings nicht auf einen Vorschlag einigen, weil auch die Regulierung von Lebensmitteln aus geklonten Tieren enthalten war.


Die Globalisierung und die technologische Entwicklung haben dazu geführt, dass neuartige Lebensmittel aus Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen auf den Markt kommen, die mit neuen Methoden produziert werden. „Da die existierende Definition neuartiger Lebensmittel oft nicht mehr ausreicht, muss die Verordnung überarbeitet werden“, schreibt das EU-Parlament in einer Pressemitteilung. „Darüber hinaus sollen die Daten im Produktionsprozess besser geschützt werden und die Bürokratie, um neuartige Lebensmittel anerkennen zu lassen, verringert werden. Unter die Verordnung sollen auch Lebensmittel fallen, die aus Nanomaterial hergestellt werden.“

EU-Parlament Pressemitteilung