Neuartige Lebensmittel: Kommission will Marktzugang erleichtern

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP), Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die Europäische Kommission hat Mitte Jänner 2008 einen Vorschlag für die Revision der so genannten "Novel Food"-Verordnung vorgelegt. Damit soll der Markteintritt für "neuartige und sichere" Lebensmittel (darunter Fleisch von geklonten Tieren) beschleunigt werden.
Mit der Überarbeitung soll der Anwendungsbereich der Richtlinie ausgedehnt werden: Die Zulassung von Fleisch von geklonten Tieren, Nanotechnologie, pilzlichen Mikroorganismen, Pflanzenalgen, cholesterinreduzierenden Chemikalien in Ölen oder Milchprodukten sowie Nahrungsmitteln mit veränderter Aufbaustruktur soll künftig durch die Verordnung geregelt werden.

Weiters will die Europäische Kommission den Zulassungsprozess für diese Lebensmittel vereinfachen. Es soll das zentralisierte Zulassungssystem gelten, das derzeit schon - sehr umstritten - für gentechnisch veränderte Organismen gilt, und in dem Gutachten der Europäischen Lebensmittelagentur EFSA eine entscheidende Rolle spielen. Viele Mitgliedstaaten stellen dieses System mittlerweile in Frage und kritisieren insbesondere die Voreingenommenheit der EFSA hinsichtlich GVO.

Die europäische Konsumentenschutzorganisation BEUC unterstützt einheitliche Kriterien für die Überprüfung neuartiger Lebensmittel. Die EFSA solle ihre Risikoprüfungen aber in enger Zusammenarbeit mit nationalen ExpertInnen durchführen müssen.
Die grüne Europaabgeordnete Hiltrud Breyer lehnt "Klonfleisch" insbesondere aus ethischen und tierschutzpolitischen Gründen ab: Beim Klonen entstehen nur in maximal 5 % der Fälle gesunde Tiere. Sie leiden unter erheblichen Schmerzen, Krankheiten und einer höheren Sterblichkeitsrate.

Der Vorschlag unterliegt dem Mitentscheidungsverfahren, nun werden sich also Rat und EP damit befassen.

Vorschlag COM(2007)872 (202kb)
Pressemeldung IP/08/37 Kommission
MEMO/08/17 Kommission (en)
Artikel EurActiv
Pressemeldung Hiltrud Breyer