Neue Bestimmungen zur Chemikalienkennzeichnung vor Beschlussfassung
Chemie & Nanotechnologie
Am 3.9.2008 hat das Europäische Parlament in erster Lesung neue Bestimmungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Chemikalien angenommen. Die neuen Bestimmungen wurde zuvor mit dem Rat abgesprochen, werden also nach Absegnung durch den Rat in dieser Form in Kraft treten.Inhaltlich geht es insbesondere um die Übernahme des internationalen Kennzeichnungssystems GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling). Dies bringt aus Sicht von Berichterstatterin Sartori (EVP) „mehr Sicherheit für KonsumentInnen und Kostenreduktion für Unternehmen“.