Neue Biozidverordnung ab 1. September 2013 in Kraft

Chemie & Nanotechnologie

Eine neue Verordnung zu Biozidprodukten, die ab dem 1. September 2013 gilt, „wird die Sicherheit von Biozidprodukten deutlich verbessern und das Zulassungsverfahren für deren Verwendung und Inverkehrbringung in der EU vereinfachen“, schreibt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. „Biozide sind Chemikalien zur Bekämpfung von Schadorganismen und Krankheitserregern (wie Schimmel oder Bakterien) einschließlich Insektenabwehr- und Desinfektionsmittel oder Industriechemikalien wie Antifouling-Farben für Schiffe oder Materialschutzmittel.“

Die neue Verordnung ermöglicht, eine EU-weite Zulassung für Biozidprodukte zu beantragen, so dass Unternehmen ihre Produkte direkt im gesamten EU-Markt in den Verkehr bringen können.

„Durch die neuen Bestimmungen geht auch die Zahl der Tierversuche zurück, weil der Datenaustausch verbindlich vorgeschrieben und bei Versuchen eine flexiblere, intelligentere Vorgehensweise gefördert wird. Eine spezielle IT-Plattform (das Register für Biozidprodukte), die derzeit für die Einreichung von Anträgen und die Aufzeichnung der Beschlüsse genutzt wird, soll künftig auch zur Information der Öffentlichkeit dienen.“

Die neue Verordnung ist weiters der erste Rechtsakt, in den die neue Begriffsbestimmung der Kommission für Nanomaterialien eingearbeitet wurde.

EU-Kommission Pressemitteilung