Neue BMLFUW-Publikation: Achtung CLP 2015
Chemie & Nanotechnologie
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (BMLFUW) hat eine neue Broschüre veröffentlicht, die sich an Unternehmen richtet, die Gemische mit gefährlichen Chemikalien herstellen, diese zusammenmischen, abfüllen, importieren oder innerhalb der EU vertreiben. Diese Chemikalien müssen seit dem 1. Juni 2015 nach der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sein.Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Chemikalien in der Europäischen Union beruht auf einem weltweit anerkannten System (GHS). Es erleichtert den internationalen Handel und sorgt für eine einheitliche Kommunikation chemischer Gefahren im Sinne einer besseren Gesundheit und von mehr Sicherheit und Umweltschutz. Durch Einhaltung dieser weltweit gültigen Regeln soll das öffentliche Vertrauen in die sichere Anwendung von Chemikalien gestärkt werden. Durch die Vorgaben in der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) wird gewährleistet, dass ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen klar über die von den Chemikalien ausgehenden Gefahren informiert werden.
Die bisherigen Einstufungskriterien könnten sich durch diese EU-Verordnung geändert haben. Die Broschüre steht auf der Webseite des BMLFUW gratis als Download zur Verfügung.