Neue EU-Bestimmungen für internationale Atommülltransporte

Klima & Energie

Mit einer am 5.12.2006 veröffentlichten Euratom-Richtlinie hat die EU ihre seit 1992 geltenden Bestimmungen zu internationalen Atommülltransporten überarbeitet.
Wie schon bisher müssen die Ziel- oder Transitländer eines Transports ihre Zustimmung geben. Neu ist, dass die Bestimmungen auch für Zielländer außerhalb der EU gelten werden und dass neben Atommüll auch verbrauchte Brennstäbe - inkl. der zur Wiederaufbereitung bestimmten - in den Geltungsbereich der RL fallen.
Neu ist weiters, dass nun alle Ziel- und Transitländer den Eingang des Ansuchens bestätigen müssen - was einen Zeitplan zur Zulassung oder Ablehnung nach sich zieht.

Die Mitgliedstaaten müssen die RL bis zum 25.12.2008 umsetzen, Berichte der Europäischen Kommission über die Umsetzung der RL werden ab 2011 alle drei Jahre erfolgen.

Richtlinie (pdf 84kb)